Hackerparagraph § 202c StGB // Reality Check
RA Ulrich Kerner
Der Hackerparagraph § 202c StGB ist seit August 2007 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht an, wies aber darauf hin, dass er verfassungskonform auszulegen sein. Wie ist also die Rechtslage? Und wie sieht die Realität aus? Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, was da draußen los ist.
Ethics, Society & Politics
Borg