10.06.2021 –, Magic Round Table
Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, sofern betrieblich möglich, ist Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wurde die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.
Aber wie gehen wir mit dem Thema Homeoffice um, wenn die gesetzlichen Pflichten entfallen? Wieviel Homeoffice ist sinnvoll? Wie sollten die Rahmenbedingungen aussehen? Braucht es gar neue gesetzliche Regelungen?
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