liebe + lieber + selbst + bestimmt

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09:30
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20min
Begrüßung und Projekt - Vorstellung
Gudrun Christ, Manfred Lucha, Stephanie Dorsch

offizielle Begrüßung durch Manfred Lucha, MdL
Begrüßung und Vorstelung des Projekts durch Gudrun Christ, profamilia Baden-Württemberg
und Stephanie Dorsch, Lebenshilfe Baden- Württemberg

Bühne
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09:50
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30min
Es geht um uns!
Frank Bufler, Francesca Keyerleber

Zusammenfassung kommt noch

Bühne
Bühne
10:30
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10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Bühne
10:45
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30min
Menschenrechtsbildung – eine Aufgabe für alle?!
Professorin Dr. Simone Danz

Das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf Bildung sind fundamentale Menschenrechte. So steht es seit 1948 in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie in den darauffolgenden Erklärungen, die das Recht auf Selbstbestimmung und auf Bildung für benachteiligte Gruppen besonders hervorheben.
Dass die Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen neben dem Recht auf Selbstbestimmung und Bildung auch eine Pflicht zur (inklusionsorientierten) Menschenrechtsbildung für die ganze Gesellschaft und für alle Altersgruppen enthalten, das wissen die wenigsten Menschen. Die meisten denken beim Thema Menschenrechte an die UN-Behindertenrechtskonvention – kurz UN-BRK, zu deren Einhaltung sich Deutschland 2009 verpflichtet hat. Weniger bekannt aber ist die Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training aus dem Jahr 2011, die auch Deutschland unterschrieben hat. Diese Erklärung beschreibt und fordert das Recht auf den Zugang zu Menschenrechtsbildung und die Pflicht zur Förderung und Bereitstellung von Menschenrechtsbildung.
Menschenrechtsbildung gemäß der UN-Erklärung beinhaltet drei Aspekte:
Bildung über Menschenrechte als das Wissen über Menschenrechte und die Kenntnis der entsprechenden UN-Menschenrechtserklärungen,
Bildung durch Menschenrechte als ein ‚Sich-bewusst-werden‘ über die Bedeutung der eignen Menschenrechte im Alltag, im Stadtteil und den eigenen Beitrag, den jede und jeder täglich leisten kann, um die Menschenrechte für alle lebendig erfahrbar zu machen,
schließlich Bildung für Menschenrechte als Befähigung, sich für die eigenen und für die Rechte anderer aktiv einzusetzen.

Menschenrechtsbildung bezieht sich folgerichtig auch auf Bildung über, durch und für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die UN-BRK formuliert drei wichtige Ziele: Die Würde und der Wert von Menschen mit sogenannten Behinderungen ist anzuerkennen. Gemeint ist aber nicht nur eine Absicht oder eine Haltung, vielmehr geht es um eine Gesellschaft, in der sich Menschen mit sogenannten Behinderungen ganz selbstverständlich anerkannt und gewürdigt fühlen. Zum anderen geht es um die Realisierung eines verstärkten Zugehörigkeitsgefühls in einer Gesellschaft, die Menschen mit sogenannten Behinderungen in das allgemeine gesellschaftliche Leben so selbstverständlich aufnimmt, dass sich alle Menschen zugehörig fühlen können. Dafür muss die Gesellschaft entsprechend gestaltet sein und Produkte, Gegenstände und Informationen so angeboten werden, dass sie für alle Menschen gleichermaßen handhabbar sind. Auf dem Hintergrund der Menschenrechte ist nämlich das Anderssein aufgrund einer besonderen körperlichen, seelischen oder geistigen Verfasstheit kein medizinisch oder karitativ-fürsorgerisch zu bearbeitendes Problem und keine individuelle Eigenschaft von Menschen, sondern eine Behinderung der gesellschaftlichen Teilhabe. So richtet das menschenrechtliche Verständnis von Behinderung den Blick auf die äußeren und gesellschaftlichen Bedingungen, die für die Diskriminierung und Aussonderung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich sind. Dieses Verständnis basiert auf der Erkenntnis, „dass die desolate Lage behinderter Menschen weniger mit individuellen Beeinträchtigungen als vielmehr mit gesellschaftlichen Entrechtungen [..] beeinträchtigter Menschen zu erklären“ (Degener 2009, S. 200)
Behinderung hängt demnach mit Prozessen von Anerkennung und Missachtung und mit kollektiven Vorstellungen von Normalität zusammen, die auch unser Verständnis von Selbstbestimmung, von Bildung und auch von Sexualität prägen und die die Ausübung elementarer Menschenrechte behindern. Auch Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen haben beispielsweise ganz selbstverständlich ein Recht auf Sexualität, auf eigene Kinder und niemand darf sie daran hindern, eine Ehe einzugehen. Der Vortrag geht diesem Problem mit Beispielen und Denkanstößen zu den Themen Behinderung, Partnerschaft und Sexualität nach.
Literatur:
DEGENER, Theresia, 2009. Die UN-Behindertenrechtskonvention als Inklusionsmotor. Recht der Jugend und des Bildungswesens [Online-Quelle]. 57(2), 200-219 [Zugriff am 09.02.2021]. Verfügbar unter: https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/un_behindertenrechtskonvention_degener2.pdf

Bühne
Bühne
11:20
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10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Bühne
11:30
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30min
Begleitete Elternschaft und Elternassistenz
Thomas Feistauer, Dipl.-Sozialpädagoge, M. A.

Unterstützungsangebote für Eltern mit Behinderung zwischen Behinderten- und Jugendhilfe

Bühne
Bühne
12:10
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10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Bühne
12:20
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30min
Sexuelle Bildung und Beratung
Jürgen Schaaf, Jonny Thomas

Interview mit Gudrun Christ

Bühne
Bühne
12:50
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20min
Interview: Jessica Phillips
"Seelenkind " Jessica Phillips

Interview mit dem "Seelenkind" zum Thema Sexualbegleitung

Bühne
Bühne
13:10
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50min
Mittags - Pause

Pause bis 14:00 Uhr

Pause
Bühne
14:00
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10min
Treffen auf der Bühne
Gudrun Christ

kurze Einführung zu den anschliessenden Arbeitsgruppen

Bühne
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14:10
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45min
Arbeits - Gruppe 1 "begleitete Elternschaft und Eltern-Assistenz"
Thomas Feistauer, Dipl.-Sozialpädagoge, M. A.

Kurzfassung Vortrag Fachtag 19.04.2021 [3.389 Zeichen mit Leerzeichen]
Das Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Recht und Theorie sowie Realität und Praxis.
Begleitete Elternschaft ist als heterogenes Angebot der Behindertenhilfe zwar nicht mehr neu, findet aber nach wie vor regional höchst unterschiedliche Verbreitung. Die Lebenshilfe Aalen engagiert sich seit über zehn Jahren in diesem Feld und hält zwischenzeitlich ein Portfolio an Unterstützungsformen vor.
Der Grundgedanke folgt stringent der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es ist und bleibt wichtig, dieses allgemeingültige Völkerrecht zu postulieren und in die Umsetzung zu bringen. Dabei ist das Angebot, welches sich über die Jahre entwickelt hat, in keinerlei Hinsicht als homogen zu bezeichnen, sondern vielmehr ein hoch unterschiedliches Leistungsspektrum, um dem ebenfalls und naturgemäß höchst unterschiedlichen Bedarf der Eltern und Kinder beziehungsweise Familien gerecht zu werden.
Von elementarer Bedeutung ist, dass neben der Fokussierung auf den Unterstützungsbedarf der Elternteile, zusätzlich und beständig die Perspektive der Kinder beziehungsweise der Jugendlichen einzunehmen ist (Stichwort Kindeswohlgefährdung). Dieser Aspekt ist vor allem deshalb zu betonen, da das Leistungsangebot, historisch bedingt, vorrangig in der Behindertenhilfe angesiedelt ist und daher nicht immer ausreichend die Expertise der Jungendhilfe Einfluss genommen hat oder nimmt.
Das Zusammenspiel der beiden Hilfesysteme, obendrein in einem föderalistischen Land wie der Bundesrepublik Deutschland, bedeutet im Grunde, dass sich beständig Schnittmengen und auch Reibungsverluste zwischen Leistungs- und Ordnungsrecht ergeben, die nur schwer zu gestalten beziehungsweise zu vermeiden sind. Die langanhaltende Debatte und die aktuelle Entwicklung hin zu einem inklusiven Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetz-buch VII) ist daher ebenso zu beachten wie die Verankerung von Elternassistenz im Recht auf Rehabilitation und Teilhabe (Sozialgesetzbuch IX) im Rahmen des Bundesteilhabe-gesetzes. Besonders kompliziert werden die Fragestellungen, wenn ein Kind in diesem Kontext selbst von Behinderung bedroht oder betroffen ist.
Im Verlauf der Jahre sind vielfältige Angebote im ambulanten und (teil)stationären Setting entstanden, um dem unterschiedlichen Assistenzbedarf der Elternteile gerecht zu werden. Elternschaft, als grundsätzliches Recht, darf demnach nicht am Hilfebedarf der Mutter oder des Vaters scheitern. Hier gibt es natürlich Elternpaare, aber auch alleinerziehende Eltern-teile, die vor der Elternschaft sehr unterschiedlichen Zugang zu bestehenden Hilfesystem des Sozialstaates gefunden haben. Daraus wiederum konkrete Angebote für die besondere Gegebenheit des Elternseins abzuleiten ist denkbar aufwendig. Eine Antwort aus der Behindertenhilfe heraus wird vielfach den Kindern oder Jugendlichen nicht ausreichend gerecht, wohingegen eine Antwort der Jugendhilfe sich folglich primär am Kind orientiert und den Bedarf der Elternteile nicht ausreichend abbildet.
In der Lebenshilfe Aalen wurde in diesem Feld, als Konsequenz der zuvor geschilderten Schnittstellen Problematik und aufgrund der praktischen Erfahrung, ein breites Angebot an Leistungen der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) und Jugendhilfe geschaffen, welches permanent qualitativ weiterentwickelt und ausdifferenziert werden muss.
Aalen, 01.03.2021
gez.
Thomas Feistauer

Arbeits - Gruppe 1
Begleitete Elternschaft
14:10
45min
Arbeits - Gruppe 2 „Sexualpädagogik und Menschenrechte: Was bedeutet das konkret?“
Professorin Dr. Simone Danz

„Wie kann ein menschenrechtsbasierter Blick auf Sexualität und Behinderung die (sexuelle) Selbstbestimmung stärken? Was bedeutet ‚Umsetzung der Menschenrechte‘ in der pädagogischen Praxis und für das eigene Handeln? Für diese und weitere Fragen eröffnet der Workshop einen Raum für Diskussion und Reflexion der eigenen Haltung.“

Arbeits - Gruppe 2
Menschenrechte
14:10
45min
Arbeits - Gruppe 3 "Sexualbegleitung"
"Seelenkind " Jessica Phillips

In einer zwanglosen Runde werden die am Vormittag dargebotenen Informationen vertieft. Hier haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen und es darf gerne diskutiert werden.
Dieses Angebot richtet sich an Betroffene.

Arbeits - Gruppe 3
Sexualbegleitung
14:10
45min
Arbeits - Gruppe 4 "Partnerschaft suchen – Partnerschaft finden?"
Theresa Reinfelder

In diesem Workshop werden unterschiedliche Angebote betrachtet, welche bei der Partner*innensuche unterstützen können. Gemeinsam werden die jeweiligen Vor- und Nachteile der Plattformen und Ideen herausgearbeitet.

Arbeits - Gruppe 4
Partnerschaft
14:55
14:55
10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Begleitete Elternschaft
14:55
10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Menschenrechte
14:55
10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Sexualbegleitung
14:55
10min
10 Minuten Pause

10 Minuten Pause

Pause
Partnerschaft
15:05
15:05
45min
Arbeits - Gruppe 1 "begleitete Elternschaft und Eltern-Assistenz"
Thomas Feistauer, Dipl.-Sozialpädagoge, M. A.

Zusammenfassung kommt noch

Arbeits - Gruppe 1
Begleitete Elternschaft
15:05
45min
Arbeits - Gruppe 2 „Sexualpädagogik und Menschenrechte: Was bedeutet das konkret?“
Professorin Dr. Simone Danz

Wie kann ein menschenrechtsbasierter Blick auf Sexualität und Behinderung die (sexuelle) Selbstbestimmung stärken? Was bedeutet ‚Umsetzung der Menschenrechte‘ in der pädagogischen Praxis und für das eigene Handeln? Für diese und weitere Fragen eröffnet der Workshop einen Raum für Diskussion und Reflexion der eigenen Haltung.

Arbeits - Gruppe 2
Menschenrechte
15:05
45min
Arbeits - Gruppe 3 "Sexualbegleitung"
"Seelenkind " Jessica Phillips

In einer zwanglosen Runde werden die am Vormittag dargebotenen Informationen vertieft. Hier haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen und es darf gerne diskutiert werden.
Dieses Angebot richtet sich an Betreuer und Angehörige.

Arbeits - Gruppe 3
Sexualbegleitung
15:05
45min
Arbeits - Gruppe 4 "Partnerschaft suchen – Partnerschaft finden?"
Theresa Reinfelder

In diesem Workshop werden unterschiedliche Angebote betrachtet, welche bei der Partner*innensuche unterstützen können. Gemeinsam werden die jeweiligen Vor- und Nachteile der Plattformen und Ideen herausgearbeitet.

Arbeits - Gruppe 4
Partnerschaft
15:50
15:50
40min
Ent.Hinderung voran bringen
Gudrun Christ, Stephanie Dorsch

Zusammenfassung aus den Arbeits - Gruppen
Ausblick
Verabschiedung

Bühne
Bühne