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Arbeits - Gruppe 1 "begleitete Elternschaft und Eltern-Assistenz"
19.04.2021 , Begleitete Elternschaft
Sprache: Deutsch

Kurzfassung Vortrag Fachtag 19.04.2021 [3.389 Zeichen mit Leerzeichen]
Das Recht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Recht und Theorie sowie Realität und Praxis.
Begleitete Elternschaft ist als heterogenes Angebot der Behindertenhilfe zwar nicht mehr neu, findet aber nach wie vor regional höchst unterschiedliche Verbreitung. Die Lebenshilfe Aalen engagiert sich seit über zehn Jahren in diesem Feld und hält zwischenzeitlich ein Portfolio an Unterstützungsformen vor.
Der Grundgedanke folgt stringent der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es ist und bleibt wichtig, dieses allgemeingültige Völkerrecht zu postulieren und in die Umsetzung zu bringen. Dabei ist das Angebot, welches sich über die Jahre entwickelt hat, in keinerlei Hinsicht als homogen zu bezeichnen, sondern vielmehr ein hoch unterschiedliches Leistungsspektrum, um dem ebenfalls und naturgemäß höchst unterschiedlichen Bedarf der Eltern und Kinder beziehungsweise Familien gerecht zu werden.
Von elementarer Bedeutung ist, dass neben der Fokussierung auf den Unterstützungsbedarf der Elternteile, zusätzlich und beständig die Perspektive der Kinder beziehungsweise der Jugendlichen einzunehmen ist (Stichwort Kindeswohlgefährdung). Dieser Aspekt ist vor allem deshalb zu betonen, da das Leistungsangebot, historisch bedingt, vorrangig in der Behindertenhilfe angesiedelt ist und daher nicht immer ausreichend die Expertise der Jungendhilfe Einfluss genommen hat oder nimmt.
Das Zusammenspiel der beiden Hilfesysteme, obendrein in einem föderalistischen Land wie der Bundesrepublik Deutschland, bedeutet im Grunde, dass sich beständig Schnittmengen und auch Reibungsverluste zwischen Leistungs- und Ordnungsrecht ergeben, die nur schwer zu gestalten beziehungsweise zu vermeiden sind. Die langanhaltende Debatte und die aktuelle Entwicklung hin zu einem inklusiven Kinder- und Jugendhilferecht (Sozialgesetz-buch VII) ist daher ebenso zu beachten wie die Verankerung von Elternassistenz im Recht auf Rehabilitation und Teilhabe (Sozialgesetzbuch IX) im Rahmen des Bundesteilhabe-gesetzes. Besonders kompliziert werden die Fragestellungen, wenn ein Kind in diesem Kontext selbst von Behinderung bedroht oder betroffen ist.
Im Verlauf der Jahre sind vielfältige Angebote im ambulanten und (teil)stationären Setting entstanden, um dem unterschiedlichen Assistenzbedarf der Elternteile gerecht zu werden. Elternschaft, als grundsätzliches Recht, darf demnach nicht am Hilfebedarf der Mutter oder des Vaters scheitern. Hier gibt es natürlich Elternpaare, aber auch alleinerziehende Eltern-teile, die vor der Elternschaft sehr unterschiedlichen Zugang zu bestehenden Hilfesystem des Sozialstaates gefunden haben. Daraus wiederum konkrete Angebote für die besondere Gegebenheit des Elternseins abzuleiten ist denkbar aufwendig. Eine Antwort aus der Behindertenhilfe heraus wird vielfach den Kindern oder Jugendlichen nicht ausreichend gerecht, wohingegen eine Antwort der Jugendhilfe sich folglich primär am Kind orientiert und den Bedarf der Elternteile nicht ausreichend abbildet.
In der Lebenshilfe Aalen wurde in diesem Feld, als Konsequenz der zuvor geschilderten Schnittstellen Problematik und aufgrund der praktischen Erfahrung, ein breites Angebot an Leistungen der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) und Jugendhilfe geschaffen, welches permanent qualitativ weiterentwickelt und ausdifferenziert werden muss.
Aalen, 01.03.2021
gez.
Thomas Feistauer


Arbeits - Gruppe Block 1
mit Gebärden-Dolmetscherin
mit der Möglichkeit , Fragen im Chat zu stellen

Diplomstudium Soziale Arbeit Masterstudium Governance Sozialer Arbeit
Seit 1995 Berufs-/Leitungserfahrung in Organisationen der Behindertenhilfe
Geschäftsführer der Lebenshilfe Aalen
Seit 2002 Nebenamtlicher Lehrbeauf-tragter (u. a. St. Loreto, DHBW Stuttgart)

Diese(r) Vortragende hält außerdem: