18.11.2025 –, Bubenberg / Erlach
EMBAG Art. 9 verlangt nur die Publikation von Software durch den Bund, die er selbst hat erstellen lassen. Das generiert für den Bund selber noch keinen Nutzen. Erst in einer offenen Zusammenarbeit mit Governance kann das Maximum herausgeholt werden. Wie das gemacht werden kann, wird in diesem Vortrag dargelegt.
Die reine Publikation von Quellcode erzeugt Nutzen erst für Dritte. Die Behörde selbst hat noch nichts davon. Erst, wenn bereits bei der Anforderungserhebung andere Stakeholder angesprochen werden, allenfalls Finanzierungsanteile diskutiert wurden und der Code direkt (allenfalls mit ausgewählten dritten staatlichen oder nicht-staatlichen Stellen) entwickelt und gebaut wird, können direkte Synergieeffekte und Einsparungen auch für den Bund selbst realisiert werden.
Die Governance und die Entwicklung müssen an ein solches Vorgehen angepasst sein. Wer muss dabei wie viel Verantwortung übernehmen? Bei welchen Beispielen hat es funktioniert und welchen nicht?
In der Diskussion werden mögliche Vorgehen diskutiert.
Matthias Günter ist seit mehr als dreissig Jahren in der Informatik aktiv. Open Source und Standards waren immer ein Thema. Bereits 2004 war er bei der ersten Open Source Community des Bundes dabei.