15.03.2019 –, Audimax S239
Das OpenStreetMap-Projekt sammelt geographische Informationen. Dabei ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit personenbezogenen Informationen. Der Vortrag geht den Fragen nach, ob die Datenschutzgrundverordnung einschlägig ist und welche Anforderungen ggf. beim Craftmapping und der Eintragung von Informationen in die Datenbank zu beachten sind.
Die Datenschutzgrundverordnung hat seit ihrer Einführung für viel Verunsicherung mit zum Teil hysterischen Reaktionen geführt. Nach fast einem Jahr Geltung der Datenschutzgrundverordnung ist es daher an der Zeit innezuhalten und zu fragen: "Was und wie darf der Craftmapper Daten erfassen und in die Datenbank eintragen."
Dafür wird zunächst der Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung geklärt. Wann liegen personenbezogene Daten vor und welche Freiräume lässt die Verordnung. Sodann werden die Erlaubnistatbestände in den Blick genommen und deren Verhältnis zu nationalen gesetzlichen Regelungen. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in den Kontext zu Tätigkeiten von Craftmappern gesetzt: Notizen, Foto- und Videomapping und Übertragung erhobener Daten in die OpenStreetMap-Datenbank.
OpenStreetMapper, Rechtsanwalt (Kramp, Selling & Partner) und Datenschutzbeauftragter mit einem besonderen Interesse an allen rechtlichen Fragestellungen rund um Geoinformationen.