13.03.2020 –, SR R-110
Geographische Informationen als Beschreibung der Erdoberfläche sind zunächst reine Sachinformationen. Sobald diese Informationen aber in Bezug zu einem Grundstück oder einer Adresse gesetzt werden, steht die Frage nach dem Personenbezug im Raum.
Die Georeferenzierung von unterschiedlichsten Fachinformationen mit der Möglichkeit diese über die geographische Position in Beziehung zueinander zu setzen, macht das besondere Potential geographischer Informationen aus.
Sobald hier personenbezogene Informationen ins Spiel kommen, sind an die Verarbeitung geographischer Informationen besondere Anforderungen zu stellen.
Bei der Verknüpfung von Sachinformationen mit Grundstücken oder Adressen ist die Abgrenzung zwischen Sachinformation und personenbezogener Information besonders schwierig. Ein Personenbezug lässt sich hier über die entsprechenden Register (Kataster, Grundbuch) oder Adressverzeichnisse zu Eigentümern und Mietern herstellen.
Der Workshop gibt Anhaltspunkte für die Abgrenzung von personenbezogenen und sachbezogenen Informationen im Zusammenhang mit Grundstücken.
Liegen personenbezogenen geographische Informationen vor, so werden die formellen und materiellen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung an die Datenverarbeitung vorgestellt. Die soll Verarbeitern geographischer Informationen in die Lage versetzen, beurteilen zu können, ob im Hinblick auf den Datenschutz Handlungsbedarf besteht.