EU-Verordnung zu hochwertigen Datensätzen: Sachstand
11.03.2022 , BoF 2

Die Open-Data-Richtlinie (aka PSI-Richtlinie) der Europäischen Union verlangt von allen Behörden der Mitgliedstaaten, dass sogenannte hochwertige Datensätze grundsätzlich zu offenen Bedingungen bereitgestellt werden. Näheres soll in einer Verordnung festgelegt werden.


Die Verordnung ist derzeit in Arbeit. Sie wird auch Geodaten der Behörden betreffen. Gegenüber dem Zeitplan ist die EU-KOM deutlich im Verzug. Andreas Illert vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie berichtet zum Sachstand. Auswirkungen auf die Nutzung von Daten der Behörden in OSM hat insbesondere die Auswahl der betroffenen Datensätze und die rechtlichen Vorgaben zu Lizenzen und Nutzungsbedingungen. Umgekehrt hat die Richtlinie auch Auswirkungen auf die Nutzung von Daten der Open Community durch Behörden. Wegen der von Richtlinie bezweckten kommerziellen Wertschöpfungskette wird künftig die Integration von OSM-Daten in behördliche Produkte erheblich erschwert.

Siehe auch: Vortragsfolien (219,6 KB)

Andreas Illert leitet das Referat Nationale Koordinierung am Bundesamt für Kartographie und Geodäasie (BKG)