28.03.2025 –, HS3 (S1)
Der Vortrag erläutert den Inhalt der relativ neuen rechtlichen Regelungen zum Text und Data Mining. Er geht der Frage nach, wer von dieser Regelung profitiert und welche Konsequenzen sich daraus für die OpenStreetMap-Daten als solche ergeben.
Die OpenStreetMap-Datenbank ist als solche rechtlich geschützt (Datenbankherstellerrecht). Der Rahmen für die (freie) Nutzung wird durch die OpenDatabaseLicense (ODbL) gewährleistet.
Mit der Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt wurde das Recht zum Text und Daten Mining in Datenbanken eingeführt. Diese Regelung ist für das Anlernen von Large Language Model von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Der Vortrag erläutert den Inhalt dieser relativ neuen rechtlichen Regelung. Er geht der Frage nach, wer von dieser Regelung profitiert und welche Konsequenzen sich daraus für die OpenStreetMap-Daten als solche ergeben. Dürfen OpenStreetMap-Daten für Zwecke des Text und Data Minings verwendet werden? Wird der (statistische) Vergleich mit anderen Datensätzen (bisher ein rechtlicher Graubereich) hierdurch einfacher?
Sich für Datenschutz begeisternder Beitragender bei OpenStreetMap.