Archivierung von OpenStreetMap
27.03.2026 , HS4 (ZHG 008)

Während die Archivierung analoger Karten geklärt war, fehlen für digitale Geodaten standardisierte Lösungen – besonders für kollaborativ erstellte Produkte wie OpenStreetMap (OSM). Das BKG und der FOSSGIS e.V. rufen Bibliotheken weltweit auf, OSM-Daten langfristig aufzubewahren. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Verhältnis von Archivierung und Open Database License sowie die Schutzdauer von Datenbanken nach Urheberrechtsgesetz.


In der analogen Welt war die Bewahrung auf Papier gedruckter Karten für zukünftige Generationen geklärt und die Rollenverteilung zwischen Kartenherstellern, Bibliotheken und Archiven basierte auf jahrhundertealter Traditionen.
In der digitalen Welt wurden diese traditionellen Rollen jedoch in Frage gestellt und scheinen sich neu zu ordnen. Dabei können keine standardisierten Lösungen festgestellt werden und es wird sich vorrangig auf amtliche digitale Geodaten konzentriert. Für private und kollaborativ erstellte kartographische Produkte ist noch nicht abschließend geklärt und geregelt, wie mit ihnen umgegangen wird: Was wird aufbewahrt und von wem, was nicht? Die weltweit bekannteste Webkarte, OpenStreetMap (OSM), verdient in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit.

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) und der Verein Freie und Open Source Software für Geoinformationssysteme (FOSSGIS) haben zusammen einen Call for Action ausgearbeitet, um Bibliotheken weltweit dazu aufzurufen, sicherzustellen, dass die kartographisch wertvollen OSM-Daten für zukünftige Generationen aufbewahrt werden.

Im Vortrag werden neben den vielfältigen Herausforderungen der Langzeitarchivierung dieses einzigartig wertvollen Datensatzes auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet und diskutiert. Zu den Aspekten, die exemplarisch anhand der deutschen bzw. europäischen Rechtslage diskutiert werden, zählen das Verhältnis von Langzeitarchivierung und Lizenzbedingungen (Open Database License) sowie die Schutzdauer von Datenbanken nach dem Urheberrechtsgesetz.