IT-Beschaffungskonferenz 2024

Hilfsmittel für die Bundesverwaltung und weitere? – Aktueller Stand
27.08, 11:15–11:30 (Europe/Berlin), Raum 2

Im Zusammenhang mit dem EMBAG Art 9 wurden für die Bundesverwaltung Hilfsmittel erstellt. Diese Hilfsmittel helfen der Bundesverwaltung selber entwickelte oder beschaffte Software zu veröffentlichen.

Mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) wird die Bundesverwaltung mit dem Artikel 9 ab dem 1.1.2024 verpflichtet, den Quellcode für Software, die sie selber entwickelt oder entwickeln lässt, als Open Source Software zu publizieren. Damit wird der Grundsatz «public money, public code» gelebt.

Damit das Gesetz praktikabel umgesetzt werden kann, braucht der Bund für seine Verwaltungseinheiten und deren Softwareentwicklungsprojekte neben einer Governance Hilfsmittel in Form von Leitfäden und Checklisten.

Bruno Schöb arbeitet als Unternehmensarchitekt im Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei. Er architektiert mit einem Team den Digital Workplace für die Bundesverwaltung. Der Wirtschaftsinformatiker beschäftigt sich schon seit der Jahrtausendwende mit dem Einsatz von Open Source Software.