27.08.2024 –, Raum 003
Digitale Technologien ermöglichen digitale Interaktionen zwischen staatlichen Behörden, Bevölkerung und Wirtschaft. Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) schafft für die solche Interaktionen notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Dazu gehören insbesondere eine Norm zum Umgang mit Open Source Software (OSS), zu deren Umsetzung diverse Hilfsmittel geschaffen wurden.
Als OSS wird Software bezeichnet, deren Quellcode offengelegt wird und die von jedermann lizenzgebührenfrei genutzt werden darf. Mit der im EMBAG vorgeschlagenen Rechtsgrundlage erhalten die Bundesbehörden den Auftrag, Software, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, wenn möglich für Interessenten als OSS freizugeben.
Der Vortrag skizziert die Umsetzung dieses Auftrags aus rechtlicher Sicht.
Prof. Dr. Simon Schlauri ist Rechtsanwalt und seit 2012 Partner der auf Technologie- und Informationsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Ronzani Schlauri Anwälte in Zürich und St. Gallen. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit rechtlichen Themen rund um Open Data, Open Content und Open Source.
Ronja Lichtsteiner hat Rechtswissenschaften an der Universität Luzern studiert und arbeitet in der Sektion Recht der Bundeskanzlei. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit Themen rund um die Digitalisierung der Bundesverwaltung. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind unter anderem der Umgang von Cloud Computing in der Bundesverwaltung, das Leiten von Rechtsetzungsprojekten sowie die Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit in einzelnen Digitalisierungsprojekten.