IT-Beschaffungskonferenz 2024

Nachträgliche Änderungen in Beschaffungsverfahren - wieviel Flexibilität darf und muss sein?
27.08, 11:00–11:30 (Europe/Berlin), Raum 4

Vergabeverfahren unterliegen bekanntlich starren Regeln. Zum einen sind Vergabestellen an die publizierte Ausschreibung und den damit festgelegten Beschaffungsgegenstand grundsätzlich gebunden (Grundsatz der Stabilität der Ausschreibung). Zum anderen dürfen Anbieter ihre Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr abändern (Grundsatz der Unveränderbarkeit der Angebote).

Gleichwohl besteht in der Praxis regelmässig das Bedürfnis, nachträglich Anpassungen am Beschaffungsgegestand oder an den definierten Verfahrensregeln vorzunehmen, und zwar nicht nur nach Publikation der Ausschreibung, sondern sogar nach der Zuschlagserteilung. Ebenso erweisen sich Angebote vor allem bei komplexeren Beschaffungen häufig als präzisierungsbedürftig.

Wie ist mit solchen Situationen umzugehen und welche Spielräume gewährt das (revidierte) Vergaberecht? Diese Fragen werden im Rahmen des Referats anhand von Fallbeispielen diskutiert.

Martin Zobl ist Rechtsanwalt/Partner bei Walder Wyss und Leiter der Produktgruppe öffentliches Beschaffungswesen. Er ist hauptsächlich im Staats- und Verwaltungsrecht, im öffentlichen Verfahrensrecht und in regulierten Märkten tätig. Er verfügt über besondere Expertise im Vergaberecht, im Gesundheitsrecht sowie im Energie- und Infrastrukturrecht. Er berät und vertritt sowohl öffentliche Auftraggeberinnen als auch Anbieter über alle Stadien von Vergabeverfahren. Er referiert und publiziert regelmässig in seinen Tätigkeitsgebieten.

Vgl. für eine ausführlichere Biographie auch https://www.walderwyss.com/de/anwaelte/martin.zobl