27.08.2024 –, Raum 001
Gemeinden experimentieren immer mehr mit KI-Anwendungen, um ihre vielfältigen Aufgaben einfacher, effizienter und besser zu erfüllen. In den allermeisten Fällen werden bei den KI-Projekten der Gemeinden Personendaten bearbeitet. Personendaten sind Informationen über bestimmte oder bestimmbare Personen. Bei der Einführung von KI-Anwendungen ist deswegen regelmässig das Regelwerk des Datenschutzes anwendbar. Das Referat zeigt an drei aktuellen Beispielen die datenschutzrechtlichen Knackpunkte, die bei der Einführung/Beschaffung von KI-Anwendungen anfallen können. Die ausgewählten KI-Beispiele umfassen ein Projekt zu Smart-Parking, eine Anwendung zur automatisierten Korrektur von Primarschulaufgaben und ein Tool zur Zuteilung schulpflichtiger Kinder auf die verschiedenen Schulhäuser einer Gemeinde.
Tobias Naef studierte Politikwissenschaften und Recht. Seine Doktorarbeit verfasste er zum Thema internationaler Datenflüsse. Aktuell ist er als stellvertretender Abteilungsleiter Recht bei der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich tätig, wo er sich insbesondere mit der Digitalisierung, dem Outsourcing und KI befasst.