IT-Beschaffungskonferenz 2025

Das öffentliche Beschaffungsrecht als Hemmschuh für private Innovationen? Eine kritische Auseinandersetzung und mögliche Lösungsansätze
27.08.2025 , 003

Der Grundsatz der bestmöglichen Verwendung öffentlicher Mittel erfordert, dass die öffentliche Hand bei Beschaffungen das volle Potenzial der auf dem Markt verfügbaren Innovationen und Technologien nutzen kann. Das öffentliche Beschaffungsrecht basiert jedoch auf dem relativ starren Prinzip, dass die öffentliche Hand ihren Bedarf definiert und dann ausschreibt. Anbietende müssen das anbieten, was ausgeschrieben und somit nachgefragt wird. Varianten werden nur selten zugelassen. Ein eigentliches Verfahren, dass private Anbieterinnen auf eigene Initiative Angebote machen können, gibt es nicht.

In einem idealen Markt- und Innovationsumfeld sollten aber bedeutende Anreize für Anbieter bestehen, von sich aus in innovative und neue Ideen und Lösungen zu investieren, diese zu entwickeln und der öffentlichen Hand anzubieten. Die strikten Regeln zur Vorbefassung, Ausschreibungspflicht, technischen Spezifikationen und Varianten sowie den Freihandtatbeständen verringern diese Anreize jedoch erheblich.

Was erlaubt das Beschaffungsrecht in einem solchen Fall? Was nicht? Wie kann diesem Dilemma begegnet werden, damit private Innovationen für die öffentliche Hand gefördert und durch das Beschaffungsrecht nicht behindert werden? Im Referat werden die Schwierigkeiten anhand von Beispielen aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze diskutiert.

Christoph Schärli ist als Rechtsanwalt seit vielen Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungsrechts und Submissionsrechts sowie des Bau- und Planungsrechts tätig. Er ist Partner und Rechtsanwalt bei VIADUKT Recht GmbH in Zürich. Er berät und vertritt Vergabestellen wie auch Anbieterinnen in öffentlichen Beschaffungs- und Beschwerdeverfahren, bei der Durchführung von Beschaffungen und anderen damit verwandten Vorhaben.
Zudem ist er regelmässig als Dozent und Referent tätig und publiziert zu Themen des öffentlichen Beschaffungsrechts. Er ist Autor und Urheber des Beschaffungsrechtsblogs www.submissionsrecht.ch.