IT-Beschaffungskonferenz 2025

Freigabe von Open Source Software gemäss Art. 9 EMBAG: Update zu den Hilfsmitteln beim Bund
27.08.2025 , 002

Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Bundesbehörden zur Veröffentlichung von Software, welche sie selbst entwickelt oder durch Dritte entwickeln lässt (sofern kein Ausnahmegrund greift). Die Bundeskanzlei hat im Oktober 2024 Hilfsmittel zur Umsetzung des OSS Artikel 9 EMBAG publiziert. Im Rahmen dieses Beitrags geben Vertreter des Kernteams Auskunft über den aktuellen Entwicklungsstand der Hilfsmittel und einen Ausblick über die geplanten Aktivitäten.

Bruno Schöb arbeitet als Unternehmensarchitekt im Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei. Er architektiert mit einem Team den Digital Workplace für die Bundesverwaltung. Als Wirtschaftsinformatiker beschäftigt er sich schon seit der Jahrtausendwende mit dem Einsatz von Open Source Software. Er war treibende Kraft und mitverantwortlich für die Erstellung der OSS Hilfsmittel der Bundesverwaltung und den Proof of Concept für die Büroautomation mit OSS (PoC BOSS).