IT-Beschaffungskonferenz 2025

Der neue Bundesgerichtsentscheid zur inhouse-Thematik
27.08.2025 , 004

Nach dem Epoche machenden Entscheid zur freihändigen Vergabe des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Waadt (BGE 150 II 105) ist grob ein halbes Jahr später wieder ein grundlegender Bundesgerichtsentscheid ergangen, dieses Mal zu inhouse-Vergaben und insbesondere inhouse-ähnlichen Konstellationen (Urteil 2C_701/2022 vom 24. Juli 2024, zur amtlichen Publikation vorgesehen). Diesem Entscheid ist bisher in der deutschsprachigen Schweiz möglicherweise nicht die Aufmerksamkeit zuteil geworden, die er verdient. Dabei lässt sich gerade an der Darstellung der Regelung von inhouse-ähnlichen Konstellationen schön zeigen, wie das neue Vergaberecht tickt. Während die Regulierungslogik der 90er Jahre insbesondere in Europa das Wettbewerbsziel insoweit eher absolut gesetzt hat und inhouse oft als unerwünschte Ausnahme beschrieben worden ist, haben die Rechtsprechung des EuGH und die Vergaberechtsreform sowohl auf in der EU als auch in der Schweiz einem wesentlich balancierteren und pragmatischeren Ansatz den Weg geebnet. Dies macht der neue Entscheid zur «Verstaatlichung» von Sanitätstransportfahrten in der Romandie deutlich.

Marc Steiner ist seit 2007 Richter am schweizerischen Bundesverwaltungsgericht, wo er den Aufbau des Fachbereichs öffentliches Beschaffungswesen mitverantwortet hat. Im Weiteren befasst er sich mit Markenrecht und war auch lange Mitglied des Fachbereichs Kartellrecht. Er hat sich national und international vor allem auch mit der Zulässigkeit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung auseinandergesetzt. In diesem Rahmen hat er auch für das «Handbuch Nachhaltigkeit im Vergaberecht», herausgegeben von Lausen/Müller, München 2024, ein Kapitel zum Welthandelsrecht beigesteuert.

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