27.08.2025 –, 003
Die Beschaffung von KI-Systemen im Öffentlichen Sektor stellen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Herausforderungen. Neben der Anforderung, KI-Technologien schnell und produktiv zu implementieren, stehen diverse rechtliche Herausforderungen bei der Beschaffung von KI-Lösungen auf der Agenda. Neben der Auswahl des (richtigen) Large-Language-Modells (und dem Risiko von Bias-Verzerrungen oder Abfluss von Daten) auch die Verhinderung des Trainings des LLM mit Personen- oder Behördendaten wie auch Fragen der Haftung von Anbieter oder Nutzer. Zudem sind durch den AI-Act regulatorische Anforderungen geschaffen, sobald sich das Ergebnis des KI-Systems auch in der EU auswirkt.
Das Referat geht auf rechtliche Überlegungen zur Gestaltung des Beschaffungsvertrages von KI-Systemen ein wird Anregungen zu vertraglichen Regelungen - aus Anbieter- und Öffentliche Hand-Sicht - geben. Dabei soll insbesondere auch darauf eingegangen weden, welche Auswirkungen die KI-Auslegeordnung und der AI-Act auf die vertragliche Gestaltung haben. Anhand eines Handlungsvorschlages bzw. Fahrplanes wird dargestellt, wie rechtliche Anforderungen an die Beschaffung von KI-Systemen pragmatisch und nach dem aktuell bekannten Rechtsstand umgesetzt werden können.
Sven Kohlmeier ist im IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt in der Zürcher Anwaltskanzlei "Wicki Partners AG" und hat als Fachanwalt für IT-Recht (D) grenzüberschreitende Expertise im Bereich KI- und IT-Recht, Datenschutzrecht und Digitalisierungsvorhaben.
Er war 15 Jahre Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und für Rechtspolitik, Datenschutz und Netzpolitik zuständig und erarbeitete diverse Gesetzesvorhaben. Er ist regelmässiger Referent auf Konferenzen zu KI- und IT-rechtlichen Themen und hat während Corona mit einem Freund das Digitale Abstimmungstool "VoteEasy" entwickelt.
Als Co-Head des "Digital Education Institute" sowie Herausgeber von Beiträgen zu KI-rechtlichen Themen und von Leitfäden kuratiert und vermittelt er praxisrelevant den rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen.