21.09, 11:30–12:15 (Europe/Berlin), HGD 20

Mit der Denkstil-Methode nach Ludwik Fleck lässt sich abbilden, wie Denkkollektive an der historischen Produktion von Wissen beteiligt sind und Denkstile prägen. Denkkollektive fungieren als „Träger geschichtlicher Entwicklung eines Denkgebietes, eines bestimmten Wissensbestandes und Kulturstandes, also eines besonderen Denkstiles“ (Fleck 1980/1935: 54f.). Der Denkstil der Lebensschutzbewegung hat mit dem Begriff des „Ungeborenen“ zu einer historischen Denkstilumwandlung beigetragen, und das Thema Abtreibung als Träger eines christlich–fundamentalistisch geprägten Denkstils besetzt und in das gesamte Denkkollektiv transferiert.

Da der spezifische Denkstil der Lebensschutzbewegung aus einer besonderen Historizität, mit realen globalen Entwicklungen und kosmopolitischen Wertverschiebungen, erwächst, versuchen organisierte Lebensschützer, durch den Rekurs auf vermeintlich christlich–abendländische Werte innerhalb des eigenen Denkstiles, als ein Korrektiv gegen den Verfall dieser Werte zu agitieren. In der Folge kann davon ausgegangen werden, dass dieser Denkstil bezüglich Abtreibung in das gesamte Denkkollektiv Einzug erhält, und auf biopolitische Verhaltensweisen und Diskurse eine gemeinschaftszentrierte Perspektive auf reproduktive Rechte von Frauen* generiert.

In politischen medialen Debatten zum Thema Schwangerschaftsabbruch bzw. Abtreibung werden oft bekannte Vertreter*innen aus dem Umfeld der Gruppen und Organisationen der Lebensschutzbewegung als vermeintliche Expert*innen eingeladen. Dies ist insofern kritisch zu betrachten, da sie als Anhänger*innen klerikaler, evangelikaler oder anderer christlich–fundamentalistischer Organisationen konkrete politische Ziele verfolgen und versuchen, eine Deutungshoheit in gesamtgesellschaftlichen Diskursen zu erhalten. In ihrem Denkstil verweisen sie auf vermeintlich christlich–abendländische Traditionen und vertreten ein Weltbild, das keine Ambivalenzen oder Ambiguitäten zulässt. Unter dem Deckmantel des Lebensschutzes stellen sie politische Forderungen und vermischen dabei religiöse Ideologie mit naturwissenschaftlichen Argumentationen, um die heteronormative Kleinfamilie als gottgegebenes, natürliches, und einzig mögliches Lebensmodell zu propagieren. Mit der wiederholten Forderung, „ungeborenes Leben“ vor der Entscheidung schwangerer Frauen* schützen zu müssen, haben sie einen Denkstil geprägt, der das Recht der Frauen auf eine freie Verfügung über den eigenen Körper fundamental in Frage stellt.

Im Rahmen meiner Master-Thesis beschäftige ich mich mit der Aneignung des Abtreibungsdiskurses durch die selbsternannte „Lebensschutzbewegung“ als „Ein-Punkt-Bewegung“. Der politische Aktionsradius der Bewegung, die aus Organisationen und Gruppen verschiedener religiöser Gruppierungen, parteipolitischen Organisationen, aber auch Organisationen wie die "Juristen–Vereinigung Lebensrecht e.V." agitieren gemeinsam zu dem zentralen Thema Abtreibung und versuchen auf diesem Weg diverse gesamtgesellschaftliche Diskurse um Generativität und Biopolitik zu beeinflussen.

Im Rahmen diese Arbeit werde ich vor diesem Hintergrund herausarbeiten, inwieweit Mitglieder von christlich–fundamentalistischen, evangelikalen und regressiven Organisationen, die sich der Lebensschutzbewegung zuordnen, an der historischen Entstehung der Konstruktion des Narrativ des „Ungeborenen“ beteiligt waren.

Anhand der historischen politischen und juristischen Debatten seit den 1970er Jahren bis zur letzten Änderung 1992 des §218 lassen sich paradigmatisch gesamtgesellschaftliche Prozesse beobachten, die Fleck als „Zeiten sozialer Wirrnis“ kennzeichnet, in denen Denkstilumwandlungen stattfinden.

Die juristische Sprachregelung, das „werdende Leben“ in das „Ungeborene“ zu ändern, hat demnach bis heute nicht nur Einfluss auf den gesamtgesellschaftlichen Diskurs, sondern materialisiert sich in dem aus dem Denkstil hervorgehenden Stigma, dem Frauen* in ihren Entscheidungen einen Abbruch durchzuführen, ausgesetzt bleiben.

Des Weiteren manifestiert es sich in einer Stigmatisierung von Ärztinnen und Ärzten, die die medizinische Dienstleistung Schwangerschaftsabbruch nicht öffentlich anbieten dürfen, da ihnen nach §219a eine ökonomische Begünstigung vorgeworfen wird, die in dem Verbot mündet und in der Folge eine langfristige und umfassende medizinische Versorgung mit der Dienstleistung Schwangerschaftsabbruch erschwert und langfristig in einigen Regionen in Deutschland bereits verhindert. So werden Adressen von Ärzt*innen die Abtreibungen durchführen veröffentlicht und als öffentlicher Pranger missbraucht, in der Folge wiederum bedrängen Lebensschützer*innen medizinisches Fachpersonal und schwangere Frauen vor Praxen und Ärztinnen und Ärzte werden oftmals angezeigt. Auch auf vorgeblichen Informationsseiten im Internet sind betroffene Frauen* den Lebensschutzorganisationen ausgeliefert, wenn sie sich sachlich über Abbrüche von Schwangerschaften informieren wollen. Diese verbreiten auf ihren Seiten vor allem Fotos und Bilder die mit den reellen Entwicklungsstufen innerhalb einer Schwangerschaft nicht vergleichbar sind.

Somit wird auf mehreren Ebenen durch die Lebensschutzbewegung daran gearbeitet, dass die Konstruktion des „Ungeborenen“, als menschliches Wesen ab der ersten Minute, bestand hat und vor der werdenden Mutter zu schützen sei. Eine Fortführung des §218 als Straftatbestand verhilft dieser Argumentation zu einer konstanten Etablierung des Denkstiles der Lebensschutzbewegung zum Thema Abtreibung.

Literatur

*Blechschmidt, Erich (1976): Wie beginnt das menschliche Leben, Christiana Verlag, Schweiz.

*Blechschmidt, Erich (1978): Anatomie und Ontogenese des Menschen, Quelle & Meyer Verlag, Wiebelsheim.

*Blechschmidt, Erich (1986): Das Wunder des Kleinen. Die frühen Verhaltensweisen des ungeborenen Kindes., Verlag Weißes Kreuz, Kassel.

*Bundesverfassungsgericht 39, 1 – Schwangerschaftsabbruch I: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html#Rn002

*Bundesverfassungsgericht 88, 203- Schwangerschaftsabbruch II :http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html#Rn033

*Fleck, Ludwik (1980 [1935]). Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache. Einführung in die Lehre vom Denkstil und Denkkollektiv (hrsg. v. L. Schäfer & T. Schnelle).

*Ritter, Barbara (1991): Der öffentliche Embryo, in: Vorsicht "Lebensschützer". Die Macht der organisierten Abtreibungsgegner, Konkret Verlag Hamburg.

*Sanders, Eike; Achtelik, Kirsten; Jentsch, Ulli: (2018): Kulturkampf und Gewissen: Medizinethische Strategien der "Lebensschutz"-Bewegung, Erste Auflage. Verbrecher Verlag, Berlin.

*Zimmer, Katharina (1987): Das Leben vor der Geburt. Die seelische und körperliche Entwicklung des Kindes im Mutterleib, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Kempten. (http://bibelarbeit.privat.t-online.de/z_p_gesund_bild3_embryo_gross.pdf#page=1&zoom=auto,-158,848 Zuletzt eingesehen am 19.9.19)

  • Fleck, Ludwik (1980 [1935]). Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache. Einführung in die Lehre vom Denkstil und Denkkollektiv (hrsg. v. L. Schäfer & T. Schnelle).